Erläuterungen zu den Hygieneanforderungen an Therapeuten der CWtherapie
(in Anlehnung an geltenden Anforderungen der RKI und der Länder)
Hygieneanforderungen an Therapeuten (Heilmittel-Erbringer) im Praxisbereich, häuslichen Bereich und Heimbereich aufgrund von Corona (Stand 09.04.2020)
Im Rahmen des grundsätzlichen Infektionsschutzes und des Arbeitsschutzes für die Entscheidung der notwendigen Maßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung notwendig (TRBA 205 und TRBA 400).
Hierfür sind die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und der Länder maßgeblich. Bis hierher geht es um die grundsätzlichen Anforderungen an den Therapeuten. Vor dem Hintergrund der Pandemie, beschreibt der Nationale Pandemieplan (entwickelt vom RKI vor dem Hintergrund der H1N1-Influenza) die notwendigen Maßnahmen bezogen auf eine Pandemie. Ziel ist (u.a.) der Schutz vulnerabler Personengruppen.
Die Schutzmaßnahmen werden auf die Personengruppen konzentriert, die ein erhöhtes Risiko für schwere und tödliche Krankheitsverläufe aufweisen. Dies umfasst auch Personen, die engen Kontakt zu vulnerablen Gruppen haben, z.B. medizinisches Personal“. Zum medizinischen Personal gehören auch Therapeuten( Kap 4 / 4.2 (2)).
Entsprechende Maßnahmen:
Nicht-pharmazeutische infektionshygienische Maßnahmen für den medizinischen Bereich sowie kontaktreduzierende Maßnahmen für den medizinischen Bereich.
Therapie und die Handhabe für unsere Therapeuten:
Sicherheitsbeauftragte der CWtherapie für
Mönchengladbach, Alsdorf, Duisburg, Essen, Mülheim, Oberhausen
Lidia Bahr